Honorar:
Ich rechne grundsätzlich meine Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Dies gilt insbesondere im Zivilrecht. Ich erachten die Abrechnung nach dem RVG unter Berücksichtigung des Streitwertes nach den angefallenen Gebührentatbeständen für ausgewogen und sozial.
Bei Leistungen auf dem Gebiet des Strafrechtes, insbesondere des Wirtschaftsstrafrechtes sowie dem Verwaltungsrecht werden zumeist gesonderte Honorarabreden getroffen, und zwar unter Berücksichtigung der Bedeutung der Angelegenheit. Dies gilt auch bei außergerichtlichen Beratungs- und Vertragsrechtsangelegenheiten.
Erstberatung:
Sofern Sie Verbraucher sind und sich meine Tätigkeit auf ein erstes Beratungsgespräch beschränkt, beträgt die Gebühr für diese Erstberatung höchstens € 190,00 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und den eventuell angefallenen Auslagen.
Prozesskostenrisiko / Prozesskosten:
Um einen ersten Überblick Ihres Prozesskostenrisikos bzw. der anfallenden Kosten zu bekommen, verweisen ich beispielshaft auf den Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltvereins unter https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner