BÖHMER
LITIGATION

Honorar:

Wir rechnen grundsätzlich unsere Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Dies gilt insbesondere im Zivilrecht. Wir erachten die Abrechnung nach dem RVG unter Berücksichtigung des Streitwertes nach den angefallenen Gebührentatbeständen für ausgewogen und sozial.

Bei Leistungen auf dem Gebiet des Strafrechtes, insbesondere des Wirtschaftsstrafrechtes sowie dem Verwaltungsrecht werden zumeist gesonderte Honorarabreden getroffen, und zwar unter Berücksichtigung der Bedeutung der Angelegenheit. Dies gilt auch bei außergerichtlichen Beratungs- und Vertragsrechtsangelegenheiten.

Erstberatung:

Sofern Sie Verbraucher sind und sich unsere Tätigkeit auf ein erstes Beratungsgespräch beschränkt, beträgt die Gebühr für diese Erstberatung höchstens € 190,00 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und den eventuell angefallenen Auslagen.

Prozesskostenrisiko / Prozesskosten:

Um einen ersten Überblick Ihres Prozesskostenrisikos bzw. der anfallenden Kosten zu bekommen, verweisen wir auf den Prozesskostenrechner der Allianz  Rechtsschutzversicherung http:rvg.pentos.ag/

Hinweisen möchten wir auch noch darauf, dass bei Streitwerten über € 100.000,00 auch die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung in Betracht kommt, soweit es sich um einen Aktivprozess handelt. Insoweit nehmen wir mit Ihnen dann Kontakt mit den in Frage kommenden externen Prozessfinanzierern auf.