Rechtsanwalt Thomas Böhmer
Herr Rechtsanwalt Böhmer, geb. 1960, wurde 1989 nach einem Studium der Rechtswissenschaften und Referendariat in München als Rechtsanwalt zugelassen.
1994 gründete Herr Rechtsanwalt Böhmer seine eigene Kanzlei, nachdem er zuvor als Juniorpartner in einer renommierten Münchner Kanzlei ( Tittel & Hauth und Partner) auf den Gebieten des Insolvenzrechts Wirtschafts-Baurechts und Wirtschafts und Steuerstrafrechts tätig war.
Schwerpunktmäßig ist Herr Rechtsanwalt Böhmer auf dem Gebiet des Immobilienrechts und Erbrechts/ Unternehmensnachfolge sowie des allgemeinen Wirtschaftsrechts und in Wirtschafts-und Steuerstrafsachen tätig.
Herr Rechtsanwalt Böhmer verfügt über eine jahrzehntelange Erfahrung bei der Führung komplexer Rechtstreitigkeiten ( Litigation ). Leitsatz seiner Tätigkeit ist:
Es gibt keine Probleme, nur Lösungen !
Herr Rechtsanwalt Böhmer verfügt über ein jahrzehntelang gewachsenes Netzwerk an Spezialisten, die bezogen auf den Einzelfall hinzugezogen werden können, und zwar spezifisch ausgerichtet an den Mandanten und die fallbezogenen Bedürfnisse.