BÖHMER RECHTSANWÄLTE
LITIGATION

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."


Böhmer Rechtsanwälte ist eine Anwaltskanzlei, die ihre Tätigkeit als anwaltliches Handwerk versteht, wobei der Mandant im Mittelpunkt des anwaltlichen Handelns steht.

Wir sind für unsere Mandanten regional und überregional beratend und forensisch, schwerpunktmäßig auf den Gebieten 

  • Wirtschafts- und Immobilienrecht 
  • Wirtschaftsstrafrecht 
  • Familien- und Erbrecht sowie 
  • Verwaltungs- und Verfassungsrecht 
  • öffentliches Baurecht

sowie des allgemeinen Zivilrecht tätig .

Unsere Tätigkeit endet nicht bei Beendigung eines Prozesses oder der Findung einer Lösung. Wir begleiten unsere Mandanten auch noch danach und setzen uns insbesondere auch dafür ein, dass die erlangte Rechtsposition auch durchgesetzt wird, so u.a. im Wege der Zwangsvollstreckung.

Aufgrund der schwerpunktmäßigen Betreuung bau- / immobilienrechtlicher Mandate und der Betreuung mittelständiger Unternehmen, hat Herr Rechtsanwalt Böhmer schon in den Anfangsjahren seiner anwaltlichen Tätigkeit erkannt, dass aufgrund zunehmender Insolvenzen und hinzukommender gesetzgeberischer Einschränkungen bezüglich des wirtschaftlichen Handelns, der Gläubiger von heute schon bald der Schuldner von morgen sein kann. Dies gilt es zu verhindern. Demgemäß werden Forderungen effizient verfolgt und beigetrieben und für den Fall der nicht berechtigten Inanspruchnahme abgewehrt.

Bei staatlichen Eingriffen stehen wir dem Mandanten schützend und helfend mit den Mitteln des Gesetzes zur Verfügung. Bei straf- oder ordnungsrechtlichen Vorwürfen ist es unser Ziel ein Verfahren ohne gerichtliche Verhandlung zu beenden und beizulegen.

Gleiches gilt für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten, wobei es um die optimale Umsetzung und Durchsetzung der verfassungsmäßigen Rechte unserer Mandanten geht, damit diese ihre wirtschaftlichen Ziele erreichen können.

In familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten erachten wir es für wichtig, die Streitfälle einer einvernehmlichen Regelung zuzuführen, wobei im Vordergrund der gerechte Ausgleich von Vermögensinteressen steht. In Kindschaftssachen setzen wir voraus, dass das Kindeswohl in den Vordergrund gestellt wird. Gerade Erbstreitigkeiten unter Familienangehörigen können im Vorfeld durch eine umfassende Beratung vermieden werden.